Steuerbonus
Nutzen Sie den staatlichen Steuerbonus für Handwerksleistungen
von bis zu € 1.200,- im Jahr
Höhe des Steuerbonus >> 20% von max. € 6.000,- der Handwerkerkosten - also bis zu € 1.200,- pro Jahr & Haushalt
WANN & WO GIBT ES DEN STEUERBONUS?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und die Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend.
Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Steuerberaterin/ Ihrem Steuerberater !
Persönliche Chronik
Der Malereibetrieb wurde 1965 vom meinem Vater, dem Malermeister Manfred Ueberrück eröffnet und in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Lübeck eingetragen. Im August 1984 begann ich meine Lehre als Maler- und Lackierer in seinem Betrieb.
Während meiner Vorbereitung zur Meisterprüfung verstarb mein Vater, 58jährig, plötzlich und unerwartet. Und so übernahm ich im April '98, damals noch mit Ausnahmegenehmigung das Geschäft meines Vaters mit dem Zusatz:
Malereibetrieb M. Ueberrück Inh. Stephanie Ueberrück, Malermeister
Am 04.02.1999 bestand ich die Meisterprüfung im Maler- und Lackierer Handwerk.
In der Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeitern, die regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wird der Betrieb weiter modernisiert und die Geschäftsfelder ausgebaut.